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Die aktuell anhaltende Niedrigzinsphase bietet Ihnen die Möglichkeit, mehrere hundert Euro bei Ihren aktuell bestehenden Ratenkrediten zu sparen. Ratenkredite können anders als Baufinanzierungen jederzeit abgelöst werden. Dies ist gesetzlich festgelegt. Die Bank darf für die Ablösung maximal 1 % der Restsumme als Vorfälligkeitsentschädigung heranziehen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mit der Aufnahme eines Neukredites jederzeit Altkredite "umschulden" können. Ein Vergleich lohnt sich, wie Ihnen folgendes Beispiel zeigt.
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Hohes Einsparpotenzial durch die aktuelle Niedrigzinsphase
Geringere monatliche Belastung oder schnellere Rückführung durch Einsparung von Zinskosten
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